Unterschriftsbeglaubigung
Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können bei der Gemeindeschreiberin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).
Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern können bei der Gemeindeschreiberin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).