Identitätskarte
Jede Person muss für die Antragsstellung der Identitätskarte persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde vorsprechen. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.
Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles, professionelles Passfoto abgeben und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. Kindereinträge sind nicht möglich.
Ausstelldauer: ca. 10 Tage
Lebensjahr | Gebühren | Gültigkeitsdauer |
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bis 18. Lebensjahr | CHF 35.00 | 5 Jahre |
ab 18. Lebensjahr | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Pass und Identitätskarte können bei dem Ausweiszentrum, Solothurn, 032 627 63 70 erworben werden (Kombi-Antrag). Ein Kombi-Antrag kostet für eine erwachsene Person Fr. 158.- und für Kinder Fr. 78.-.