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Jungbürgerfeier

In der Schweiz wird die Jungbürgerfeier von den Einwohnergemeinden veranstaltet. Während eines kleinen Ausfluges und einem gemeinsamen Nachtessen werden die 18-Jährigen vom Gemeindepräsidenten über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Möglichkeit, in der Gemeinde mitzuwirken, informiert.

Unsere Jungbürger und Jungbürgerinnen organisieren üblicherweise im darauf folgenden Jahr am 1. Mai das Stellen eines Maitannlis (Stellbuebe und -meitschi).