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Versammlungen

An den Bürgergemeindeversammlungen sind alle Etziker Bürger und Bürgerinnen eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen ab dem 18. Altersjahr und Wohnsitz in Etziken.

Einladungen und Traktanden erfolgen im Anzeiger (2 Wochen davor). Im Anschluss wird jeweils von der Bürgergemeinde ein Imbiss offeriert.

Rechnungsgemeindeversammlung
Jeweils im Juni / um 19.30 Uhr / Waldhaus Etziken

Budgetgemeindeversammlung
Jeweils im Dezember / um 19.30 Uhr / MZH Etziken 

Unterlagen zur aktuellen Versammlung: