Versammlungen
An den Bürgergemeindeversammlungen sind alle Etziker Bürger und Bürgerinnen eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen ab dem 18. Altersjahr und Wohnsitz in Etziken.
Einladungen und Traktanden erfolgen im Anzeiger (2 Wochen davor). Im Anschluss wird jeweils von der Bürgergemeinde ein Imbiss offeriert.
Rechnungsgemeindeversammlung
Jeweils im Juni / um 19.30 Uhr / Waldhaus Etziken
Budgetgemeindeversammlung
Jeweils im Dezember / um 19.30 Uhr / MZH Etziken
Unterlagen zur aktuellen Versammlung:
