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Tiere

Fund von verletzten Wildtieren

 

Unfall mit Tieren

Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel) unverzüglich die Polizei und, bei Haustieren, der/die Tierbesitzer:in zu benachrichtigen (sofern dieser bekannt ist oder eruiert werden kann, bspw. durch Halsband). Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar! So handeln Sie richtig:

  1. Anhalten und Warnblinker einschalten.
  2. Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
  3. Polizei Tel. 117 anrufen. Die Polizei bietet die zuständige Jagdaufsicht auf.
  4. Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Versuchen Sie nicht, einem verletzten Wildtier zu helfen. Es wird noch mehr in Angst versetzt und gestresst.
  5. Auf Polizei oder Jagdaufsicht warten.

 

Registrierung

 

Hunde

 

Insekten

 

Invasive Tierarten

Hierbei handelt es sich um gebietsfremde Tierarten, die absichtlich oder unabsichtlich eingeführt wurden und wildlebend etabliert sind, wobei sie sich stark und rasch ausbreiten und dadurch Schäden verursachen.

Die Schwarze Asiatische Hornisse breitet sich seit 2017 in der Schweiz aus. Durch ihre invasive Art bedroht sie die Biodiversität. Zudem zeigt sie ein starkes Abwehrverhalten in Nestnähe ab 5 bis 60 Meter (Wächterinnen). Ihre Nester befinden sich grösstenteils hoch oben in Bäumen. Jedoch fühlen Sie sich auch in der Nähe des Menschen sehr wohl (Primärnester). Gefunden werden sie in Nistkästen, Gartenhäuschen, Hecken, Schlauchwagen, auf reifen Früchten/Beeren/Trauben, usw. Um ihre Verbreitung einzugrenzen, wird die Bevölkerung aufgefordert, verdächtige Nester zu melden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Dokumente Umwelt.

Weitere invasive Arten finden Sie unter: