Identitätskarte
- Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles, professionelles Passfoto abgeben und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend zur Annullierung mitgebracht werden. Die Identitätskarte kann nicht verlängert werden. Kindereinträge sind nicht möglich.
- Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
- Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung einer neuen Karte eine Verlustmeldung der Polizei abzugeben.
- Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für nähere Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Ausstelldauer: ca. 10 Tage
| Lebensjahr | Gebühren | Gültigkeitsdauer |
|---|---|---|
| bis 18. Lebensjahr | CHF 35.00 | 5 Jahre |
| ab 18. Lebensjahr | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Die Identitätskarte kann in Kombi mit dem Pass beim Ausweiszentrum Solothurn (032 627 63 70) erworben werden (Kombi-Antrag). Ein Kombi-Antrag kostet für eine erwachsene Person CHF 158.00 und für Kinder CHF 78.00.
