Unterschriftenbeglaubigung
Unterschriften von Einwohnern und Einwohnerinnen können bei der Gemeindeschreiberin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).
Unterschriften von Einwohnern und Einwohnerinnen können bei der Gemeindeschreiberin nach telefonischer Terminvereinbarung amtlich beglaubigt werden (z.B. für Vollmachten, Eintragungen im Handelsregister usw.).